Werden meine Gesundheitsdaten an Ärzte und Krankenhäuser weitergegeben?
Für eine medizinische Vorabprüfung können relevante Gesundheitsdaten im Rahmen der geltenden Rechtsgrundlage und Datenschutzprozesse an die prüfende Einrichtung und Fachkräfte weitergegeben werden. Zweck und Umfang sollten in den entsprechenden Datenschutzhinweisen beschrieben sein.