Nein. Eine Informationsanfrage, Vorabprüfung oder ein Kostenvoranschlag bedeutet nicht automatisch, dass Sie einer Behandlung zugestimmt haben. Prüfen Sie Behandlung, Alternativen, wesentliche Risiken, Kosten, Reise- und Nachsorgeanforderungen sowie gesondert etwaige Anzahlungs-, Storno- oder Erstattungsbedingungen.